EUDR: was Connec3 für Sie übernimmt

Connec3 B.V. möchte Sie im Rahmen der EU Deforestation Regulation (EUDR) so weit wie möglich entlasten und Klarheit darüber schaffen, welche Informationen Sie von uns erwarten können und welche Verpflichtungen für Sie gelten. Nachfolgend erfahren Sie, wie wir die EUDR umsetzen, welche Verantwortlichkeiten wir übernehmen und was dies für Sie als Kunden bedeutet.

Die EUDR, Verordnung (EU) 2023/1115, geändert durch die Verordnung (EU) 2025/2650, gilt ab dem 30. Dezember 2026 für unsere Lieferungen.

Connec3 nimmt im Rahmen der EUDR zwei unterschiedliche Rollen ein, abhängig von der Herkunft und der Position des Holzes in der Lieferkette. Nachfolgend erläutern wir, was wir in beiden Situationen für Sie übernehmen und wo Ihre eigenen Verantwortlichkeiten liegen.

Connec3 als Händler – innerhalb der EU eingekauftes Holz

Wenn wir Holz einkaufen, das bereits von einem anderen Marktteilnehmer auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht wurde, handeln wir als Händler im Sinne von Artikel 2 der EUDR.

Gemäß Artikel 5 der EUDR bewahren wir die gesetzlich vorgeschriebenen Angaben zu unseren Lieferanten und gewerblichen Abnehmern mindestens fünf Jahre lang auf. Für DDS-Referenznummern besteht für uns als Händler keine aktive Anforderungspflicht. Wenn wir eine solche Nummer unmittelbar vom ersten Marktteilnehmer erhalten, bewahren wir sie gemäß den gesetzlichen Anforderungen auf.

Als Händler müssen wir keine neue Sorgfaltserklärung (Due Diligence Statement, DDS) abgeben. Ebenso wenig sind wir verpflichtet, frühere DDS-Referenznummern, Geolokalisierungsdaten oder zugrunde liegende Sorgfaltsdokumentation an unsere Kunden weiterzugeben.

Für Sie als Kunden bedeutet dies, dass Sie bei diesen Lieferungen nicht verpflichtet sind, diese Angaben bei uns anzufordern. Ihre übrigen Verpflichtungen im Rahmen der EUDR gelten selbstverständlich weiterhin. Damit möchten wir vermeiden, dass Sie unnötig Informationen oder Unterlagen anfordern müssen, die für Ihre Position in der Lieferkette gesetzlich nicht vorgeschrieben sind.

Connec3 als Marktteilnehmer (Operator) – direkte Einfuhr aus der Ukraine

Wenn wir Holz direkt aus der Ukraine einführen und erstmals auf dem EU-Markt in Verkehr bringen, handeln wir als Marktteilnehmer im Sinne von Artikel 2 der EUDR.

In dieser Rolle führen wir das erforderliche Sorgfaltsverfahren durch und geben gemäß Artikel 4 vor dem Inverkehrbringen der Produkte auf dem EU-Markt eine DDS über das europäische EUDR-Informationssystem (TRACES) ab.

Wir übernehmen diese Verpflichtungen bei unseren direkten Einfuhren, sodass Sie sich als Abnehmer auf ein sorgfältig eingerichtetes Verfahren und die dazugehörige Dokumentation verlassen können. Die dabei zugewiesene DDS-Referenznummer werden wir auf unserer Rechnung angeben.

Wenn Sie unmittelbar von uns als erstem Marktteilnehmer beziehen und selbst als Händler oder nachgelagerter Marktteilnehmer tätig sind, müssen Sie diese Referenznummer zusammen mit den übrigen gesetzlich vorgeschriebenen Angaben gemäß Artikel 5 der EUDR mindestens fünf Jahre lang aufbewahren.

Wenn Sie selbst Holz oder andere EUDR-Produkte direkt aus Ländern außerhalb der EU einführen und erstmals auf dem EU-Markt in Verkehr bringen, nehmen Sie für diese Einfuhr selbst die Rolle des Marktteilnehmers (Operators) ein. In diesem Fall sind Sie selbst für die damit verbundenen EUDR-Verpflichtungen verantwortlich, einschließlich des erforderlichen Sorgfaltsverfahrens und der Abgabe einer DDS vor dem Inverkehrbringen.

Unsere Vorbereitung und Zusammenarbeit

Connec3 arbeitet aktiv an der vollständigen Umsetzung der EUDR. Dabei widmen wir der Rückverfolgbarkeit unserer Produkte, der Dokumentation unserer Lieferanten und der Gestaltung unserer internen Verfahren besondere Aufmerksamkeit.

Wir stellen sicher, dass wir spätestens am 30. Dezember 2026 vollständig auf die EUDR vorbereitet sind und alle für unsere Tätigkeiten geltenden Verpflichtungen erfüllen.

Sollten Informationen verfügbar werden, die Anlass zu der Vermutung geben, dass ein geliefertes Produkt die Anforderungen der EUDR nicht erfüllt, werden wir die gesetzlich vorgeschriebenen Maßnahmen ergreifen und die betroffenen Parteien informieren, soweit dies vorgeschrieben ist.

Wir legen großen Wert auf eine transparente und verlässliche Zusammenarbeit. Dabei möchten wir unsere Kunden so weit wie möglich entlasten, indem wir unsere eigenen Verantwortlichkeiten sorgfältig wahrnehmen, die erforderlichen Informationen auf verständliche Weise bereitstellen und unnötigen Verwaltungsaufwand vermeiden.

Diese Informationen dienen der Erläuterung unserer Rolle und ändern nichts an den gesetzlichen Verantwortlichkeiten von Connec3 oder unseren Kunden.

Haben Sie Fragen?

Wenden Sie sich an Tom Lagerweij, Purchaser & Compliance Coordinator, unter tom@connec3.com oder +31 6 52 55 97 64.

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